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Allerdings trete sie der vorgesehenen Ausweitung des Anwendungsbereiches auf den Nah- und Regionalverkehr unter Hinweis auf die Beachtung des Subsidiaritätsgrundsatzes entgegen, heißt es weiter. Denn während nach Kommissionsangaben im grenzüberschreitenden Fernbusverkehr jährlich europaweit 72,8 Millionen Busfahrgäste befördert würden, seien es 2008 allein im ÖPNV in Deutschland 5,4 Milliarden Busfahrgäste gewesen.
Dies stelle für die praktischen, wirtschaftlichen und verwaltungsbezogenen Folgen europaweit verbindlicher individueller Fahrgastrechte eine völlig andere Dimension dar, schreibt die Bundesregierung. Dieser Ansatz wird sowohl vom Deutschen Bundestag als auch vom Bundesrat unterstützt.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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