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Nach dem Entwurf der Koalitionsfraktionen soll planvolles Vorgehen von Steuerhinterziehern nicht mehr mit Strafbefreiung belohnt werden. Künftig müsse eine strafbefreiende Selbstanzeige alle Hinterziehungssachverhalte umfassen und dürfe sich nicht nur als sogenannte Teilselbstanzeige auf bestimmte Steuerquellen, zum Beispiel in bestimmten Ländern oder auf bestimmte Steuergestaltungen, beziehen, lautet das Ziel des Gesetzentwurfes der beiden Fraktionen. Bisher war eine vollständige Offenbarung aller verschwiegenen Sachverhalte zur Nutzung des Instruments der strafbefreienden Selbstanzeige nicht erforderlich.
Im Antrag der SPD-Fraktion geht es unter anderem um die Einführung einer Steuerfahndungsstelle auf Bundesebene. Diese Stelle soll für Ermittlungen in Fällen grenzüberschreitender Steuerkriminalität von erheblicher oder grundsätzlicher Bedeutung zuständig sein. Die Steuerfahndungsstelle soll auch einen einheitlichen Umgang mit etwaigen Informationsangeboten privater Dritter über mutmaßliche Steuerhinterzieher sicherstellen.
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