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In ihrem Antrag fordern die beiden Fraktionen die Bundesregierung auf, die Regierung der DR Kongo ”vor dem Hintergrund der nach wie vor katastrophalen Lebensbedingungen ihrer Bevölkerung nachdrücklich auf ihre Pflichten bei der Armutsbekämpfung und der Bereitstellung elementarer öffentlicher Güter hinzuweisen“. Die Antragssteller weisen ferner darauf hin, dass es kaum Erfolge bei der Reform des Sicherheitssektors gebe. Hierfür müsse ein ”umfassendes Konzept“ erarbeitet werden, bei dem die DR Kongo im Rahmen der Vereinten Nationen und der EU zu unterstützen sei. Union und Liberale machen ferner darauf aufmerksam, dass einer ”effektivere und nachhaltige Unterstützung“ des Monusco (Mission de l’Organisation des Nations Unies en République Démocratique du Congo)-Mandats vonnöten sei. Hierfür gelte es, unter den übrigen Mitgliedern des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu werben.
Die Regierung der Demokratischen Republik Kongo soll laut Antrag ”deutlich“ darauf aufmerksam gemacht werden, dass die internationale Gemeinschaft lediglich Hilfestellung bieten kann. Die Verantwortung für die Umsetzung sämtlicher Reformprojekte liege bei der Regierung in Kinshasa, betonen Union und Liberale. Die Bundesregierung soll nach Willen der beiden Fraktionen prüfen, inwieweit bilaterale Entwicklungszusammenarbeit an die DR Kongo stärker als bisher an ”messbare Erfolge bei der Umsetzung der verfassungsmäßig vorgegebenen Reformagenda und der Einhaltung der Menschenrechte geknüpft werden kann“.
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