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Die Fraktion begründen ihre Haltung damit, das im gegenwärtigen Kriegswaffenkontrollgesetz verankerte Förderungsverbot schlösse nicht ausdrücklich ein Verbot von Investitionen in diese Waffen ein. Hierdurch entstehe ein Auslegungsspielraum, der die effektive Umsetzung des Verbotes von Antipersonenminen und Streumunition gefährdet.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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