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Die Bundesregierung soll daher nach dem Willen der Abgeordneten die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass alle Bundespolizisten ”während ihrer dienstlichen Tätigkeit durch das Tragen von Namensschildern oder einer einprägsamen Nummernkombination auf Uniformen und Helmen gekennzeichnet werden“. Die Kennzeichnung müsse für Bürger beziehungsweise Dienststellen eine persönliche Identifizierung zulassen, heißt es in der Vorlage weiter.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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