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Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf, dass die Strafbefreiung bei einer Selbstanzeige nur dann gewährt werden soll, wenn zugleich ein Zuschlag auf den Hinterziehungsbetrag in Höhe von fünf Prozent geleistet wird. Die Bundesregierung sichert eine Prüfung des Vorschlags zu.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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