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Wie die Fraktion darin erläutert, ist freie Software, auch Open Source, ”eine Vertriebsstrategie und ein Gesamtkonzept von Software-Entwicklung“. Ein Software-Produkt werde nicht nur als ”fertige“ Software an Kunden gegeben; vielmehr erhielten Nutzer mit der Software auch den Quellcode des Produkts. Dadurch werde ”freie Software zu einer Software, die für jeden Zweck verwendet, studiert, bearbeitet und in ursprünglicher oder veränderter Form weiterverbreitet werden darf“. Die ”sicherlich bekanntesten Beispiele“ für ”unfreie“ Software seien das Windows-Betriebssystem und der Adobe Reader.
In ihrer Antwort bejaht die Bundesregierung die Frage, ob sie plane, freie Software künftig auch in weiteren Behörden der Bundesverwaltung einzusetzen. Der Einsatz von quelloffener Software in der Bundesverwaltung werde von der Bundesregierung ”überall dort, wo sie geeignet und wirtschaftlich ist, empfohlen und unterstützt“. Damit verfolge sie das Ziel, ”quelloffene Software als gleichberechtigte Alternative im Entscheidungsprozess der Behörden bei der Softwarebeschaffung zu etablieren“. Die Beschaffung von Software erfolge – unabhängig vom Lizenzmodell – ”gemäß Vergaberecht immer auf Basis der größten Wirtschaftlichkeit“.
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