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Eine Änderung des Verfahrens sei gegenwärtig nicht geplant, heißt es weiter. Allerdings gelte es auszuschließen, dass Anwohner eins Flughafens ihre mögliche Betroffenheit bei Ausbaumaßnahmen nicht klar erkennen könnten und dass diese Belange nicht umfassend in das Planfeststellungsverfahren einbezogen worden seien. Insoweit werde es seitens der Bundesregierung eine Überprüfung und gegebenenfalls Optimierung der bislang vorgeschriebenen gesetzlichen Verfahren geben.
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