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Die Bundesregierung lehnt diese besonders offene Immobilienfonds betreffende Änderung ab. Das Umtauschangebot als Voraussetzung für eine Änderung der Anlagegrundsätze diene dem Schutz der Anleger. Fondsverschmelzungen würden erschwert. Somit könnten Anleger nicht das Immobilienportfolio eines anderen Fonds aufgedrängt bekommen. Zum Hinweis des Bundesrates, kleinere Fondsanbieter würden benachteiligt, weil sie keine vergleichbaren Fonds im Angebot hätten, schreibt die Bundesregierung, auch größere Anbieter hätten in der Regel nicht mehrere Immobilienfonds mit hinreichend ähnlichen Anlagegrundsätzen. Andere Vorschläge des Bundesrates will die Regierung prüfen.
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