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Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP werteten den SPD-Antrag gleichwohl als ”überflüssig“, ”völlig überholt“ und ”in Teilen absolut falsch“. Nachdem ein Kompromiss zur Behebung der Mängel auf Seiten der Selbstverwaltung an der mangelnden Zustimmung zweier kleinerer Betreiber-Organisationen gescheitert sei, werde Schwarz-Gelb nun ein Schiedsverfahren gesetzlich verankern, erläuterte die Bundesregierung. Künftig solle es für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen einfacher werden, die Qualität eines Heims zu beurteilen. Damit werde ein ”Webfehler“ des ”Pflege-TÜV“ korrigiert, betonte die FDP. Die Union fügte hinzu, es wäre ”vernünftig“ gewesen, wenn die SPD ihren Antrag zurückgezogen hätte.
Die Sozialdemokraten hatten sich unter anderem für neue Stichprobenkriterien eingesetzt, nach denen der Medizinische Dienst Pflege in Heimen prüft. Auch Die Linke nannte den Antrag im Ausschuss ”nicht mehr aktuell“. Gleichwohl hätte nach ihrer Ansicht das Engagement des Bundesgesundheitsministeriums bei der Lösungssuche ”engagierter“ ausfallen müssen. Die Grünen kritisierten, die SPD habe den zentralen Geburtsfehler der Pflegetransparenzrichtlinie nicht benannt, nämlich dass an der Ausarbeitung der Kriterien weitgehend nur die Kostenträger und Leistungserbringer beteiligt gewesen seien.
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