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Die CDU/CSU sagte, dass Deutschland bei der Umsetzung der Richtlinie schon relativ weit sei. Es ginge nach Auffassung der Union auch um Informationen. ”Die Öffentlichkeit muss mitbekommen, dass es die neuen Bestimmungen gibt.“ Die Frage der Kostenentwicklung müsse im Rahmen einer weiteren Novelle nochmal geprüft werden. Die SPD-Fraktion reichte 14 Änderungsanträge und vier Entschließungsanträge zu dem Entwurf ein, in denen es unter anderem um Maßnahmen zur Vorbildfunktion von öffentlichen Gebäuden und weitere Verpflichtungen im Rahmen von Renovierungen ging. Die Abgeordneten wollten außerdem wissen, warum die Bundesländer von Modernisierungsverpflichtungen ausgenommen würden. Die SPD sah darin einen Verstoß gegen das Recht aus Brüssel. Alle Anträge wurden mit den Stimmen der Koalition abgelehnt.
Die FDP mahnte einen vernünftigen Kompromiss an, damit Biogas eine Chance im Wärmemarkt bekommen könne. Aus den Reihen der Linkspartei wurde vermerkt, dass es bei den Vorschriften zur Sanierung öffentlicher Gebäude zu viele Schlupflöcher gebe, um Ausführungen in die Länge zu ziehen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte, dass den großen Energieerzeugern keine Daumenschrauben bezüglich ihrer hohen Gewinnerwartung angelegt würden. Man könne die Schuld für höhere Preise nicht nur beim Ausbau der erneuerbaren Energien suchen.
Nach der Diskussion wurde der Gesetzesentwurf mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen von SPD und Linkspartei bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen angenommen.
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