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Kues hatte den Ausschuss über den derzeitigen Sachstand zu den beiden Richtlinien informiert und die Ablehnung der Regierung begründet. Zum einen verfüge Deutschland bereits in beiden Bereichen über ein erhebliches Schutzniveau, das über das der meisten EU-Mitgliedsstaaten hinaus gehe. Zum anderen verstießen die Richtlinien gegen das Subsidiaritätsprinzip der Europäischen Union. Deutschland stehe mit seiner Ablehnung nicht allein. So stünden beispielsweise die Regierungen von Großbritannien, Schweden, Dänemark, den Niederlanden, Tschechien und Estland der geplanten Ausweitung des Mutterschutzes auf 20 Wochen bei vollem Lohnausgleich sehr kritisch gegenüber. Die Bundesregierung lehne es zudem ab, dass Vätern ein Vaterschutzurlaub eingeräumt werden soll.
Kues informierte den Ausschuss darüber, dass die ungarische EU-Ratspräsidentschaft bis zum Juni einen Bericht über den Stand der Verhandlungen innerhalb der EU über die beiden Richtlinien vorlegen werde. Die Bundesregierung gehe derzeit aber nicht davon aus, dass die Verhandlungen zu einem erfolgreichen Ende geführt werden.
Vertreter der Opposition bestätigten zwar die Einschätzung, dass Deutschland durchaus über weitgehende Schutzbestimmungen gegen Diskriminierung und für Schwangere und Mütter verfüge. Allerdings seien diese in einigen EU-Ländern deutlich besser ausgebaut. Sie widersprachen damit der Ansicht von Kues, Deutschland nehme in der EU eine Spitzenreiterstellung ein. SPD, Linke und Grüne verwiesen zudem auf die Beschlüsse des Europäischen Parlaments, das eine Ausweitung der Antidiskriminierungsrichtlinie und des Mutterschutzes gedrungen habe. Über diese dürften sich die nationalen Regierungen nicht einfach hinwegsetzen.
Kues hielt dem entgegen, dass die Beschlüsse des Europäischen Parlaments über die Vorstellungen der Europäischen Kommission weit hinaus gingen. Eine Umsetzung der
5. Antidiskriminierungsrichtlinie und der Mutterschutzrichtlinie führe zu mehr Rechtsunsicherheit und zu erheblichen Folgekosten.
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