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Dem Entwurf zufolge sollen medizinische oder psychologische Untersuchungen künftig nur unter der Voraussetzung zulässig sein, ”dass sie für die Sicherheit der Berufsausübung erforderlich sind“. Eine Überwachung durch optische und andere elektronische Einrichtungen zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle soll nach den Vorstellungen der Fraktion nur in ”eng begrenzten“ Fällen erlaubt sein. Zugleich will sie den Schutz vor Überwachung mit optischen und elektronischen Geräten erweitern. Eine optische und akustische ”Rundum-Überwachung der Beschäftigten“ durch Arbeitgeber oder in deren Auftrag sei ”in jedem Fall ein unzulässiger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte“. In jedem Fall unzulässig sei auch das heimliche Aufzeichnen oder das heimliche Mithören von Gesprächen.
Besonders geschützt sehen will die Fraktion zudem die Daten über Gesundheit und private Verhältnisse von Bewerbern und Beschäftigten. Ferner soll mit dem Gesetzentwurf, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, unter anderem die Unabhängigkeit der betrieblichen Datenschutzbeauftragten gestärkt werden.
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