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Die SPD-Fraktion fordert in ihrem Antrag zusätzlich einen generellen Ausschluss von Ausschreibungen im sozialen Bereich, ”wenn eine Ausschreibung der Leistungen angesichts der Besonderheit des Einzelfalles fachlich nicht vertretbar ist“. Die im Sozialgesetzbuch verankerte gemeinsame Verantwortung von Integrationsämtern und anderen Auftraggebern für Integrationsfachdienste, vor allem die Bundesagentur für Arbeit, soll bestehen bleiben, heißt es weiter. Dies sei notwendig, um eine einheitliche und regional vernetzte Struktur zur Vermittlung und Begleitung von schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben gewährleisten zu können. Hierzu müsse eine entsprechende Klarstellung durch Verordnung oder Rundschreiben vorgenommen werden, heißt es in der Vorlage. Darüber hinaus fordern die Parlamentarier einen regelmäßigen Bericht über die Praxis der Vergabe im sozial- und arbeitsmarktpolitischen Bereich, auch im europäischen Vergleich, der an den Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages übermittelt werden solle
Die Aufträge für Vermittlungsleistungen der Integrationsfachdienste konnten laut SPD-Fraktion bisher im Wege der freihändigen Vergabe vorrangig durch die Bundesagentur für Arbeit an die Integrationsfachdienste ausgereicht werden. Die Anwendung der Ausschreibung für die Vergabe dieser Leistungen werde vom zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales fälschlicherweise für verbindlich und alternativlos gehalten, begründet die SPD-Fraktion ihre Initiative. Das Vergaberecht lasse unter Beachtung des EU-Rechts grundsätzlich die Möglichkeit der freihändigen Vergabe zu. Insbesondere für den sozialen Bereich sei es dringend geboten, von dieser Befugnis der Mitgliedsstaaten der EU Gebrauch zu machen, heißt es weiter.
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