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Der Deutsche Bundestag habe als Gesetzgeber die Aufgabe, gute Rahmenbedingungen für einen funktionierenden Arbeitsmarkt zu schaffen, begründen die Parlamentarier ihre Initiative. Dazu zähle auch, dass möglichst alle Vollzeitbeschäftigten von ihrem Erwerbseinkommen leben können ohne auf staatliche Unterstützungsleistungen angewiesen zu sein. ”Medienberichte über Wach- und Sicherheitskräfte, die bei externen Dienstleistern beschäftigt, aber im Deutschen Bundestag tätig sind, und selbst bei einer Vollzeittätigkeit ergänzendes Arbeitslosengeld II in Anspruch nehmen müssen, haben dem Ansehen und der Glaubwürdigkeit des Deutschen Bundestages erheblichen Schaden zugefügt“, heißt es in dem Antrag.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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