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Die Koalition fordert in ihrem Antrag (17/4861) die Bundesregierung auf, sich weiterhin für eine spürbare Verbesserung der Planung für Mensch und Umwelt entlang der Rheintalbahn einzusetzen. Dies beinhalte akzeptable Formen sowohl der Trassenführung als auch des Lärmschutzes. Weiter soll sich die Regierung für eine baldige Finanzierung und Realisierung der bereits im Plan festgestellten Abschnitte der Rheintalbahn einsetzen und die aktuelle Prognose 2025 zur Grundlage der anstehenden Planungen und Berechnungen zum Ausbau der Rheintalbahn-Strecke machen. Weiter soll die Regierung unter anderem als Anreiz für den Einsatz leiserer Fahrzeuge mindestens aufkommensneutrale lärmabhängige Trassenpreise obligatorisch machen und den Schienenbonus schrittweise abschaffen.
Die SPD fordert in ihrem Antrag (17/4856) die Bundesregierung auf, die in der alternativen Trassenführung ”Baden 21“ zusammengefassten Forderungen der Kommunen und Bürgerinitiativen als Grundlage für die Überprüfung der bisherigen Planungen zu nutzen, um einen ”menschenverträglichen, umweltfreundlichen und zukunftsfähigen Ausbau“ der Rheintalstrecke sicherzustellen. Weiter soll sie die Deutsche Bahn AG in die Pflicht nehmen, die bestehenden Planfeststellungsbeschlüsse im Sinne des Anwohner- und Lärmschutzes zu überprüfen und nachzubessern und das Land Baden-Württemberg verpflichten, die über den gesetzlichen Lärm hinausgehenden Lärmschutzmaßnahmen mitzufinanzieren. Auch die SPD fordert die Regierung auf, den Schienenbonus abzuschaffen und die Aufhebung des Schienenbonus bereits als Pilotprojekt für die Rheintalbahn auf den Weg zu bringen. Schließlich soll die Regierung die ”Zwangsdividende“ der Deutschen Bahn AG in Höhe von einer halben Milliarden Euro zurücknehmen und diese Mittel unter anderem für die Lärmsanierung der Deutschen Bahn AG im deutschen Schienennetz einsetzen.
Über beide Anträge will der Bundestag am Donnerstag erstmals beraten.
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