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Maßnahmen zur Eindämmung der Gefahr von Genitalverstümmelung seien verfassungsrechtlich angezeigt, betonen die Grünen. Großen Teilen der Öffentlichkeit fehle allerdings das Bewusstsein für die Strafbarkeit solcher Taten. Bei der Genitalverstümmelung handele es sich zumeist um Eingriffe an den weiblichen Genitalien, die an Mädchen zwischen dem siebten Lebenstag und dem 18. Lebensjahr vorgenommen würden. Dabei würden wesentliche Teile der Sexualorgane beschädigt, in der Regel sogar entfernt. Der Eingriff sei weder mit Religionen noch mit Tradition zu legimitieren, schreiben die Abgeordneten.
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