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Danach entfielen auf Mecklenburg-Vorpommern sechs statt bisher sieben Wahlkreise und auf Hessen 22 statt bisher 21. ”Sowohl nach den Bevölkerungszahlen vom 31. März 2010 als auch nach den jüngsten Bevölkerungszahlen vom 30. Juni 2010 ... ergeben sich diesbezüglich keine Veränderungen“, schreibt die Kommission in dem Bericht. Sie schlägt zudem für 35 der 58 Wahlkreise, die um mehr als 15 Prozent nach oben oder unten vom Bevölkerungsdurchschnitt aller Wahlkreise abweichen, Änderungen vor, ”um eine gleichmäßigere Bevölkerungsgröße in den Wahlkreisen zu erreichen und – in Einzelfällen – die Gefahr einer Überschreitung der gesetzlich zwingenden Neueinteilungsgrenze von plus/minus 25 Prozent zur nächsten Wahl auszuschließen“. Auch spricht sich die Kommission dafür aus, ”als längerfristige Lösung vorzuschlagen, einen weiteren Wahlkreis in Oberbayern zu bilden und dafür in Oberfranken nicht mehr fünf, sondern nur noch vier Wahlkreise vorzusehen“.
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