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Wie die Regierung in dem Bericht erläutert, besteht seit dem Inkrafttreten der Reform des Stammzellgesetzes am 14. August 2008 die Möglichkeit der Einfuhr und Verwendung auch solcher humaner embryonaler Stammzellen, die nach dem 1. Januar 2002, aber vor dem 1. Mai 2007 gewonnen wurden. Bis zum Ende des Berichtzeitraums sei die Einfuhr von 23 solcher ”neuen“ Zelllinien und ihrer Verwendung in insgesamt 19 Forschungsvorhaben genehmigt worden.
Die Regierung schreibt, die Forschung an humanen embryonalen Stammzellen sei weiterhin überwiegend eine Domäne der Grundlagenforschung, wenngleich sich künftige Anwendungen insbesondere zur Erprobung neuer Medikamente oder Therapieverfahren sowie zu Zell- und Gewerbeersatztherapien im Berichtszeitraum ”deutlich konkretisiert“ hätten. Weiter heißt es, die Forschung an humanen embryonalen Stammzellen sei durch neue Entwicklungen im Bereich der alternativen Quellen für Stammzellen keinesfalls obsolet geworden. Dies zeige sich nicht zuletzt auch am ungebrochenen internationalen Interesse an der Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen.
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