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Der Bundesregierung liegen nach eigenen Angaben keine weiteren Erkenntnisse über volkswirtschaftliche Kosten vor, die durch Arbeitsunfähigkeit oder Frühverrentung bei entzündlich-rheumatischen Erkrankungen entstehen. Zum 31.Dezember 2009 würde das Verhältnis von mindestens einem fachärztlich tätigen internistischen Rheumatologen zu je 50 000 erwachsenen Einwohnern bundesweit in neun Planungsbereichen erreicht worden sein.
In der ”Erklärung des Europäischen Parlaments zu rheumatischen Erkrankungen“ würden die Kommission und der Rat zwar dazu aufgefordert Empfehlungen zur Behandlung der Erkrankung an die Mitgliedstaaten auszusprechen, allerdings würden keine unmittelbaren Forderungen erhoben, schreibt die Bundesregierung. Sie verweist diesbezüglich auch auf die Ankündigung der Kommission, dass eine Mitteilung zu einem Richtlinienentwurf für Mitte 2011 zu ”Muskel- und Skeletterkrankungen“ vorbereitet werde.
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