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Wie die Regierung in der Antwort weiter erläutert, können Mitgliedstaaten, die von einem verstärkten Zustrom von Asylbewerbern betroffen sind, finanzielle Unterstützung durch die einschlägigen Fonds in der EU, insbesondere den Europäischen Flüchtlingsfonds, und künftig auch verstärkt organisatorisch-logistische Hilfe durch das Europäische Asyl-Unterstützungsbüro erhalten. Darüber hinaus könnten die Mitgliedstaaten jederzeit freiwillige Maßnahmen zur personellen Entlastung der besonders belasteten Mitgliedstaaten ergreifen, wie es etwa Deutschland durch die Aufnahme von 100 Flüchtlingen aus Malta im Jahr 2010 getan habe.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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