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In der Begründung verweisen die Abgeordneten darauf, dass seit dem Jahr 2002 mehr als 1.000 Polizeivollzugsbeamte des Bundes und der Länder im freiwilligen Einsatz in Afghanistan gewesen seien. ”Ihr Einsatz muss als gescheitert angesehen werden“, heißt es in der Vorlage weiter. Die afghanische Polizei sei ”zwar zahlenmäßig angewachsen, die Rechtsstaatlichkeit jedoch nicht“. Dass in Afghanistan ”Krieg beziehungsweise Bürgerkrieg herrscht“, werde auch von der Bundesregierung nicht länger bestritten. Deutsche Polizisten hätten jedoch ”in Kriegsgebieten nichts zu suchen“. Ein Einsatz im Kriegsgebiet entspreche weder dem ”in Deutschland üblichen polizeilichen Selbstverständnis noch ihrem verfassungsrechtlichen Auftrag“, noch sei er politisch und unter Sicherheitsaspekten zu verantworten.
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