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Die Regierung fügt hinzu, ihr seien ”einzelne Fälle“ bekannt, in denen Vertragsärzte und –zahnärzte die Behandlung von Basistarifversicherten abgelehnt hätten. Der Auftrag des Gesetzgebers an die kassenärztlichen und kassenzahnärztlichen Vereinigungen zur Sicherstellung der ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung führe ”nicht zu einer unmittelbaren Erstreckung der Behandlungspflicht des einzelnen Vertragsarztes oder Vertragszahnarztes auf diese Patientengruppe“. Gleichwohl bleibe es die Aufgabe der kassenärztlichen und kassenzahnärztlichen Vereinigungen, ”den ihnen obliegenden gesetzlichen Sicherstellungsauftrag wahrzunehmen“, betont die Regierung. Wenn einem Basistarifversicherten eine Behandlung abgelehnt werde, könne er sich an die zuständige Vereinigung oder an die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde des Landes wenden.
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