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In der Begründung verweisen die Abgeordneten auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) vom 21. Januar 2011. Darin habe der EGMR ”unmissverständlich klargestellt, dass die Haft- und Lebensbedingungen für Flüchtlinge in Griechenland gegen die Menschenrechte verstoßen“. Andere europäische Staaten dürften Asylsuchende daher nicht nach Griechenland überstellen. Auch habe das Gericht festgestellt, dass ein Schutzsuchender ”in jedem Fall vor einer Rückführung in einen anderen EU-Mitgliedstaat die Möglichkeit einer effektiven rechtlichen Überprüfung mit aufschiebender Wirkung haben muss“. Eine solche Möglichkeit gebe es aber nach geltendem deutschen Recht nicht.
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