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Die Linksfraktion fordert daher in ihrem Antrag (17/4911) die Aufhebung des Kostenvorbehalts im SGB XII per Gesetz. Bisher seien Menschen mit Behinderungen ”aus Kostengründen gegen ihren Willen gezwungen, in einem Heim zu leben, obwohl sie in einer eigenen Wohnung oder anderen Wohnform leben möchten“. Menschen mit Behinderungen seien nicht verpflichtet, in besonderen Wohneinrichtungen zu leben, ein häuslicher Unterstützungsdienst müsse zur Verhinderung von Isolation und Absonderung gewährleistet sein.
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