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Danach ist es Ziel der Neufassung, das Recht auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftweit tätigen Unternehmen und Unternehmensgruppen zu stärken. Zu den wesentlichen Änderungen gehören laut Regierung die erweiterte Definition der Begriffe Unterrichtung und Anhörung, die Anerkennung der Rolle der Gewerkschaften als Sachverständige zur ”Unterstützung der Verhandlungen des besonderen Verhandlungsgremiums“ sowie die Regelungen für erforderliche Schulungen von Mitgliedern dieses Gremiums und des Europäischen Betriebsrates. Ferner zählen dazu der Vorlage zufolge die Neuverhandlung bestehender Vereinbarungen bei wesentlichen Strukturänderungen des Unternehmens oder der Unternehmensgruppe sowie ein ”Zwei-Jahres-Zeitraum bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist, in dem bestehende Vereinbarungen noch nach dem derzeit geltenden Recht angepasst oder neu abgeschlossen werden können“. Wie aus dem Entwurf weiter hervorgeht, ist die im Jahr 2009 in Kraft getretene Richtlinie bis zum 5. Juni dieses Jahres in nationales Recht umzusetzen.
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