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Von der Bündelung ausgenommen seien bestimmte staatliche Mitteilungspflichten, die bereits seit September 2010 gelten. Integriert werde unter anderem das Haager Übereinkommen über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und Familienangehörigen. Ferner sei auch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz betroffen, indem die Anrechnung der zu zahlenden Gebühren bei einer Beratungshilfe in sozialrechtlichen Angelegenheiten auf nachfolgende Gerichtsverfahrensgebühren ausgeschlossen würden.
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