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Union und FDP wollen in das Bundesimmissionsschutzgesetz folgenden Passus einfügen: ”Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, sind im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung. Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen dürfen immissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen werden.“ Damit sollen Klagen gegen Kinderlärm erschwert werden beziehungsweise verhindert werden und ein klares Zeichen für eine kinderfreundliche Gesellschaft gesetzt werden.
Die Experten werden sich nicht nur zu den Vorstellungen der Koalition, sondern auch zu den Anträgen der SPD ”Kinderlärm - Kein Grund zur Klage“ (17/881), der Linksfraktion ”Für eine immissions- und baurechtliche Privilegierung von Sportanlagen“ (17/1742) und von Bündnis 90/Die Grünen ”Vorrang für Kinder - Auch beim Lärmschutz“ (17/2925) äußern.
Eingeladen sind die Sachverständigen Christian Popp (Lärmkontor GmbH), Prof. Dr. Martin Schulte (Universität Dresden), Prof. Dr. Ondolf Rojahn, Rainer Grund (Baurechtsamt Stuttgart) Peter Hahn (Landessportbund Berlin e.V.) und
Peter Apel (Planungsbüro Stadt-Kinder).
Interessierte Besucher können sich unter Angabe ihres Namens und Geburtsdatums beim Ausschuss anmelden (E-Mail: umweltausschuss@bundestag.de). Zur Sitzung muss der Personalausweis mitgebracht werden.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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