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In der Richtlinie müsse klargestellt werden, dass für die ”Arbeitsbedingungen der Entsendung und der Weiterentsendung alle arbeitsrechtlichen Vorschriften desjenigen Mitgliedsstaates gelten müssen, in dem die Arbeitnehmenden ihrer Tätigkeit nachgehen“, heißt es in der Vorlage. Dabei müsse ein ”enger Konzernbegriff“ zur Anwendung kommen. ”Die auf diese Weise entsendeten Beschäftigten erhalten damit gleichen Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort und genießen alle im Aufnahmeland üblichen Arbeitnehmer- und Mitbestimmungsrechte inklusive Streikrecht“, heißt es in der Vorlage weiter. Zudem müssen in der Richtlinie nach den Vorstellungen der Fraktion unter anderem Leiharbeitskräfte sowie ungelernte Kräfte und Facharbeitskräfte der Baubranche explizit ausgeschlossen werden.
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