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Außerdem schreibt die Bundesregierung, dass die Kernbrennstoffsteuer eine Betriebsausgabe sei, durch die bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer Mindereinnahmen zwischen 25 und 30 Prozent des Aufkommens durch die Kernbrennstoffsteuer entstehen könnten. Dies müsse aber auch in Zusammenhang mit der Verlängerung der Laufzeiten der Atomkraftwerke gesehen werden, durch die es zu Zusatzgewinnen bei den Betreibern und damit zu höheren Ertragsteuern komme. ”Die Bundesregierung geht davon aus, dass das Steuermehraufkommen die Steuermindereinnahmen aus dem Betriebsausgabenabzug der Kernbrennstoffsteuer überkompensieren wird“, heißt es in der Antwort.
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