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Bei Klagen beispielsweise gegen Kindertagesstätten oder Kindergärten soll demnach in Zukunft keine ”schädliche Umwelteinwirkung“ mehr geltend gemacht werden können. Aufgrund dieser Regelung ergibt sich laut Gesetzesentwurf eine Ausstrahlung auf das zivile Nachbarschaftsrecht. Bislang konnten die Kläger sich auf das Bundes-Immissionsschutzgesetz berufen. Die Fraktionen wollen mit ihrem Vorstoß ein gesetzgeberisches Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft setzen. Sie erwarten, dass durch die Privilegierung weniger Klagen eingereicht werden und die Chance für eine gütliche Einigung mit den Betroffenen deutlich erhöht werden. Außerdem würde der Ausbau der Kinderbetreuung erleichtert.
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