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In der Vorlage verweist die Fraktion darauf, dass die Zahl der von der Bundeswehr geleisteten Amtshilfemaßnahmen nach Artikel 35 Absatz 1 des Grundgesetzes (”Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe“) in den vergangenen Jahren erheblich angestiegen sei. Auch die Zahl der sonstigen Unterstützungsleistungen, die die Bundeswehr für Dritte vornimmt, habe sich in dieser Zeit erhöht. Vereinzelt seien solche Maßnahmen in der Öffentlichkeit ”stark umstritten, wie etwa anlässlich des G8-Gipfels im Jahr 2007 in Heiligendamm“.
Eine Beschlussfassung oder auch nur Unterrichtung des Bundestages über angefragte beziehungsweise erfolgte Amtshilfe sowie Unterstützungsmaßnahmen sei nach der derzeitigen Rechtslage nicht vorgesehen, heißt es in dem Antrag weiter. Um ”dem Charakter der Bundeswehr als Parlamentsarmee Nachdruck zu verleihen“, erscheine es ”geboten, das Parlament in jedem Fall und unverzüglich zu informieren, wenn Anträge von Behörden sowie Dritten an die Bundeswehr gestellt werden“. Außerdem sei eine ”umfassende Berichtspflicht der Bundesregierung nötig, sobald die Unterstützungsmaßnahmen abgeschlossen sind“.
Zudem soll dem Bundestag nach den Vorstellungen der Linksfraktion ermöglicht werden, im Einzelfall ein Veto gegen entsprechende Maßnahmen einzulegen. Dies könne auch nur einzelne der beantragten Leistungen der Bundeswehr betreffen. In diesem Fall dürfe eine Maßnahme nicht erfolgen. Untersagt werden soll laut Vorlage ferner ”die Durchführung von Amtshilfemaßnahmen sowie Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit Demonstrationen oder Streiks“.
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