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Wissen wollen die Abgeordneten, ob der Bundesregierung bekannt ist, dass ”nach Artikel 2 der Statuten, welche jedes Neumitglied zwecks Aufnahme anerkennen muss, Interpol ,im Geiste der universalen Erklärung der Menschenrechte‘ handelt“ und dass ”diesem Grundsatz immanent ist, weil Verstöße nicht geregelt sind, dass ein Mitgliedstaat die Statuten verletzt, wenn dort systematisch Menschenrechte missachtet werden“. Auch erkundigen sich die Abgeordneten danach, ob die Bundesregierung die Rechtsauffassung teilt, ”dass Interpol einen Mitgliedstaat bei Verstößen gegen den Geist der Menschenrechtscharta aus der Mitgliedschaft entlassen oder zeitweise hiervon suspendieren oder die Zusammenarbeit einschränken kann, bis sich die Menschenrechtslage in dem Land bessert“. Ferner fragen sie unter anderem, ob die Bundesregierung willens ist, ”in diesem Sinn international aktiv zu werden, um so 60 Jahre Toleranz gegenüber Folterstaaten zu beenden“.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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