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Seit 1999 ist für das Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen eine Fahrerlaubnis der Klasse C 1 und für Kraftfahrzeuge über 7, 5 Tonnen eine Fahrerlaubnis der Klasse C erforderlich, heißt es im Entwurf. Da die Einsatzfahrzeuge aus technischen Gründen schwerer geworden seien, würden selbst kleinere Fahrzeuge in der Regel die Gewichtsgrenze von 3,5 Tonnen überschreiten. Für diese Fahrzeuge ständen immer weniger Fahrer zur Verfügung. Nach Schätzung des Deutschen Feuerwehrverbandes seien bundesweit 16.000 Fahrzeuge betroffen, für die in der Regel fünf oder mehr Fahrer benötigt würden, um eine Einsatzfähigkeit rund um die Uhr zu gewährleisten.
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