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Nach Auskunft der Bundesregierung werden keine Statistiken zur Zahl der beantragten und abgelehnten Vermittlungsgutscheine sowie zur Zahl der Personen, die mindestens einen oder mehrere Gutscheine erhalten haben, erhoben. Sie verweist darauf, dass die Bundesagentur für Arbeit keine Auswertungen nach dem Personenkonzept durchführe. ”Die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sind im SGB II ausdrücklich als Ermessensleistung definiert“, heißt es weiter. Deshalb würden Kriterien zur Bewilligung oder Ablehnung einer Leistung nicht erfasst.
Die Bundesregierung betont unter anderem die Strukturverantwortung der Integrationsämter der Länder für die Integrationsfachdienste. In wie weit einzelne Integrationsämter Verträge mit Integrationsfachdiensten gekündigt haben, sei nicht bekannt. ”Die Bundesagentur für Arbeit konnte ihren Bedarf an spezifischen Maßnahmen für schwerbehinderte Menschen decken“, betont die Bundesregierung. Sie sehe keine Versorgungslücke.
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