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SPD, Linke und Grüne übten in der Sitzung heftige Kritik an der sogenannten Extremismuserklärung. Mit dieser müssten sich ja nicht nur die Projektträger selbst zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen, sondern auch erklären, dass alle Partner, mit denen sie zusammenarbeiten, nicht verfassungsfeindlich seien. Dies könne von den Projektträgern aber nicht verlangt werden. Ob eine Organisation oder ein Verein verfassungsfeindlich sei oder nicht, darüber habe in Deutschland ausschließlich das Bundesverfassungsgericht zu urteilen. Schon aus rechtlichen Gründen sei eine solche schriftliche Erklärung höchst problematisch. CDU/CSU und FDP hielten dagegen, es sei doch eine Selbstverständlichkeit, dass ein Projektträger sich zur Verfassung bekenne, wenn er Steuergelder zur Finanzierung beantrage. Mit diesem Argument, so hielt die Opposition entgegen, könne man beispielweise auch Sportvereinen eine solche Extremismuserklärung abverlangen, wenn sie in den Genuss staatlicher Fördergelder kommen wollten.
Positiv bewerteten Sozialdemokraten, Linke und Grüne am Koalitionsantrag, dass die Finanzmittel für Projekte gegen Rechtsextremismus auf einem Niveau von rund 24 Millionen Euro gehalten werden sollen. Die drei Fraktionen sprachen sich jedoch dafür aus, dass die finanzielle Ausstattung dieser Projekte dauerhaft gewährleistet werden soll, statt sie Jahr für Jahr neu bewilligen zu müssen. Dem hielten Union und FDP entgegen, dass dies aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht machbar sei. Kritisch wird von der Opposition bewertet, dass die Bekämpfung von politischem Extremismus und religiösem Extremismus unter einem Dach organisiert werden soll.
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