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Weiter stellt der Zwischenbericht ”schwerwiegende normative Fehlentwicklungen“ in der frühen Bundesrepublik fest. So habe die sportmedizinische Forschung in der Universität Freiburg in eine ”anwendungsorientierte Dopingforschung und Dopingpraxis“ gemündet, sagte Spitzer vor dem Ausschuss. Er verwies auch darauf, dass das bundesdeutsche Recht bereits in den 1950er Jahren über die nötigen Instrumentarien verfügt habe, um den Missbrauch im Leistungssport wirkungsvoll zu sanktionieren. Gleichwohl sei davon ”unzureichend Gebrauch gemacht worden“, so Spitzer.
Professor Henk Erik Meier von der Universität Münster, der ebenfalls an dem Forschungsprojekt beteiligt ist, machte deutlich, dass es im Westdeutschland der 1950er Jahre keine große öffentliche Wahrnehmung der Dopingproblematik gegeben habe. ”Es hat damals keinen generellen Verdacht gegeben“, sagte Meier. Zwar sei Doping negativ bewertet worden, doch habe zum einen der Eindruck geherrscht, dies sei ”kein deutsches Problem“. Außerdem sei davon ausgegangen worden, ”die Sportverbände werden das Problem schon regeln“. Eine Zäsur habe es gegeben, als im Jahre 1969 die ehemalige Diskuswerferin Brigitte Berendonk in einem Zeitungsartikel die Dopingpraktiken in der Bundesrepublik angeprangert hatte.
Die Zurückhaltung des Staates erkläre sich aus der in Westdeutschland nach dem 2. Weltkrieg gewählten Sportideologie, die sich massiv von jener im Osten Deutschlands gewählten abgegrenzt habe, sagte Meiers Universitätskollege Professor Michael Krüger. Ziel sei es gewesen, den Sport ”frei und autonom“ zu halten. Damit jedoch sei das westdeutsche Dopingsystem begünstigt worden, urteilte Krüger. Staatliche Stellen hätten sich erst in der zweiten Hälfte der 1960er Jahre in die Dopingdiskussion eingemischt. Die Bundesregierung habe es jedoch abgelehnt, ein Anti-Doping-Gesetz nach dem Vorbild Belgiens und Frankreichs auf den Weg zu bringen und dabei auf die Zuständigkeit des Sports verwiesen, sagte der Sportwissenschaftler.
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