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Wie die Regierung in ihrer Antwort erläutert, hat die Bundesrepublik, vertreten durch den BND, am 15. Februar 2011 einen Vertrag mit einer Unabhängigen Historikerkommission (UHK) geschlossen. Die Kommission bestehe aus vier renommierten externen Historikern und erhalte ”umfassende Einsicht“ in die Akten des BND. Sie werde in den kommenden Jahren die Geschichte des BND und seiner Vorläuferorganisation, der ”Organisation Gehlen“, von 1945 bis 1968 erforschen.
”Seriöse Urteile über Qualität und Quantität von personellen Kontinuitäten zwischen NS-Staat und dem BND sowie über das Handeln der damals Verantwortlichen werden erst aufgrund der Forschungen der UHK und gegebenenfalls auch anderer wissenschaftlicher Forschungen möglich sein“, heißt es in der Antwort weiter. Die Bundesregierung unterstütze das Projekt und auch die Absicht, die Forschungsergebnisse zu veröffentlichen. Dabei sei ”dem Gedanken Rechnung zu tragen, dass die wissenschaftliche Erforschung eines Nachrichtendienstes aufgrund bestehender Geheimhaltungsvorschriften und Schutzfristen stets im Spannungsfeld zwischen dem – im Interesse seiner Funktionsfähigkeit gebotenen – Geheimschutz und der gewünschten maximalen öffentlichen Transparenz stattfinden muss“.
Laut Vorlage obliegt die Veröffentlichung der Forschungsergebnisse ”der wissenschaftlichen Verantwortung der UHK“ und bedarf der vorherigen schriftlichen Freigabe durch den BND. Grenzen erfahre ”der Umgang mit den erlangten Informationen nur insoweit, als gesetzliche Vorgaben – so insbesondere der Schutz der Persönlichkeitsrechte Dritter oder Erfordernisse des Geheimschutzes – diesen beschränken“. Wissenschaftliche Wertungen unterlägen nicht dem Genehmigungsvorbehalt des BND.
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