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Der Kleinen Anfrage zufolge hatte die EU-Kommissarin für Inneres, Cecilia Malmström, am 27. Januar dieses Jahres den Abschluss der Verhandlungen mit der Türkei über das Rückübernahmeabkommen verkündet. Laut Bundesregierung findet das Abkommen Anwendung auf ausreisepflichtige eigene Staatsangehörige der Vertragsparteien und bestimmte Drittstaatsangehörige. Hierunter könnten auch abgelehnte Asylbewerber fallen, die kein weiteres Aufenthaltsrecht im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten haben. Dies gelte nicht für Asylbewerber in nicht abgeschlossenen Asylverfahren.
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