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Laut Antrag soll die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der den Einsatz von Pfefferspray beziehungsweise Reizmitteln mit den Wirkstoffen Capsaicin sowie Pelargonsäurevanillylamid (PAVA) gegen Menschen durch Vollzugsbeamte des Bundes ausschließt, wenn unbeteiligte Dritte gefährdet werden könnten. Ebenfalls ausgeschlossen werden soll der Vorlage zufolge der Einsatz von Pfefferspray durch Vollzugsbeamte des Bundes, sofern er nicht der Abwendung einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr für Leib und Leben der Beamten oder Dritter dient. Auch will die Fraktion einen solchen Einsatz gegen Menschen in Ansammlungen wie etwa Gruppen von Fußballfans oder bei Demonstrationen ausgeschlossen sehen. Des weiteren sollen nach dem Willen der Abgeordneten das „Mitführen von Pfefferspray-Sprühgeraten bei Einsätzen anlässlich größerer Menschenansammlungen“ ausgeschlossen und „die Einsatzvorschriften bezüglich der Verwendung von Pfefferspray entsprechend den Vorschriften des Schusswaffengebrauches ausgestaltet“ werden. Zudem soll sich die Bundesregierung unter anderem im Rahmen der Innenministerkonferenz dafür einsetzen, dass diese Grundsätze „Eingang in die Landespolizeigesetze finden“.
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