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In der öffentlichen Petition, zu der insgesamt 190 Mitzeichnungen eingingen, wird darauf verwiesen, dass es Wechselkennzeichen bereits seit vielen Jahren in Österreich und der Schweiz gebe. Dort könnten mit einem KFZ-Kennzeichen mehrere Fahrzeuge wechselseitig betrieben werden, wobei lediglich das größte Fahrzeug versteuert und versichert werden müsse. Dadurch, so die Argumentation des Petenten, könnten etwa Familien mit Kindern, die bei gemeinsamen Fahrten auf einen großen PKW angewiesen seien, zusätzlich ein kleineres Fahrzeug nutzen, welches dann etwa bei Fahrten zur Arbeit weniger Schadstoffe ausstoße. Dies könne einen Beitrag zur Minderung des CO2-Ausstoßes leisten, heißt es in der Petition weiter.
Der Petitionsausschuss stimmt der Auffassung des Petenten zu, wonach bei einer Einführung von Wechselkennzeichen „eine Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes geboten wäre“. Derzeit werde in Deutschland grundsätzlich nicht die Zuteilung eines Kennzeichens, sondern das Halten eines Kraftfahrzeugs besteuert, schreibt der Ausschuss in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung.
Gleichzeitig weist er jedoch auch darauf hin, dass seit Mitte der 1980er Jahre die KFZ-Steuer in zunehmendem Maße nach ökologischen Kriterien ausgestaltet worden sei. Die Einführung von Wechselkennzeichen, so gibt der Ausschuss zu bedenken, könne hierbei zu Widersprüchen führen, wenn die Fahrzeuge eines Halters im Emissionsverhalten unterschiedlich sind. Zudem sei aus verkehrsrechtlicher Sicht zu bedenken, dass Fahrzeuge ohne Kennzeichen nicht im öffentlichen Raum abgestellt werden dürften. Für „fraglich“ hält es der Ausschuss zudem, ob die mit dem Wechselkennzeichen verbundenen Erwartungen in Bezug auf den Umweltschutz erfüllt werden können. Schließlich seien diejenigen, die sich einen Zweitwagen anschaffen würden, aus familiären oder beruflichen Gründen darauf angewiesen und würden sich überwiegend nicht von der KFZ-Steuer leiten lassen.
Wie aus der Begründung weiter hervorgeht, werde die Einführung von Wechselkennzeichen für PKW derzeit im Verkehrsministerium vorbereitet. Ziel der Bundesregierung sei es, das Vorhaben bis Mitte dieses Jahres umzusetzen. Vor diesem Hintergrund hält der Petitionsausschuss das in der Eingabe vorgetragene Anliegen für „diskussionswürdig“.
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