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er einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (17/4981) in geänderter Fassung einstimmig annahm.
Um die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste und des Technischen Hilfswerks sowie des Katastrophenschutzes aufrecht zu erhalten, soll danach eine spezielle Fahrberechtigung für Mitglieder dieser Dienste zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 Tonnen beziehungsweise 7,5 Tonnen auf Grundlage einer speziellen Ausbildungsprüfung geschaffen werden. Diese sieht eine interne Einweisung und eine Prüfungsfahrt vor.
Seit 1999 ist für das Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen ein Führerschein der Klasse C 1 erforderlich, schreibt die Regierung. Da die Einsatzfahrzeuge aus technischen Gründen schwerer geworden seien, würden selbst kleinere Fahrzeuge in der Regel die Gewichtsgrenze von 3,5 Tonnen überschreiten. Für diese Fahrzeuge ständen immer weniger Fahrer zur Verfügung. Nach Schätzung des Deutschen Feuerwehrverbandes seien bundesweit 16.000 Fahrzeuge betroffen, für die in der Regel fünf oder mehr Fahrer benötigte würden, um eine Einsatzfähigkeit rund um die Uhr zu gewährleisten.
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP änderte der Ausschuss einstimmig, dass nicht nur interne Mitarbeiter, sondern auch externe Fahrlehrer die Prüfung abnehmen dürfen. Die SPD beantragte erfolglos, dass die Prüfung von Fahrlehrern abgenommen werden müsse. Die Sprecherin wies darauf hin, dass dadurch keine ”erheblichen“ Kosten entstehen würden.
Über den Gesetzentwurf muss das Plenum des Bundestages noch abschließend entscheiden.
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