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Danach sollen die acht älteren Atomkraftanlagen am 15. Juni 2011 endgültig ihre Betriebserlaubnis verlieren. Es handelt sich um die Anlagen Biblis A, Neckarwestheim 1, Biblis B, Brunsbüttel, Isar 1,Unterweser, Philippsburg 1 und Krümmel. Die Regelungen zur Übertragbarkeit von Strommengen werden gestrichen oder angepasst. Zudem sollen die vorgenommenen Änderungen des Atomgesetzes - soweit sie im Zusammenhang mit der Laufzeitverlängerung stehen - auf den Rechtszustand vor der 11. Novelle zurückgeführt werden.
Die SPD-Fraktion sieht keine Alternativen zu ihrem Gesetzesentwurf und geht von keinen Kosten aus.
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