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Notwendig sei eine ”verstärkte Durchsetzung krankenhaushygienischer Erfordernisse und Kontrollmaßnahmen“, schreiben die Autoren des Entwurfes. Danach werden die Länder im Infektionsschutzgesetz ”zum Erlass der erforderlichen Landesverordnungen verpflichtet, die alle relevanten Einrichtungen erfassen“. Zur Erstellung von Empfehlungen zum fachgerechten Einsatz von Diagnostika und Antiinfektiva bei der Therapie resistenter Infektionserreger werde beim Robert-Koch-Institut eine neue Kommission eingerichtet. Ferner wird der Vorlage zufolge in der vertragsärztlichen Versorgung eine Vergütungsregelung für die ambulante Therapie von mit Methicillin-resistentem Staphylococcus aureus infizierten Patienten sowie für die diagnostische Untersuchung von Risikopatienten geschaffen. Zudem wird der Gemeinsame Bundesausschuss laut Gesetzentwurf verpflichtet, ”in seinen Richtlinien zur Qualitätssicherung geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Hygienequalität insbesondere auf der Basis von Indikatoren zu bestimmen und die Ergebnisse für die Öffentlichkeit in den Qualitätsberichten der Krankenhäuser transparent zu machen“.
Der Entwurf enthält neben Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene eine Reihe weiterer Regelungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung. So soll unter anderem mit der Einführung eines Schiedsverfahrens zu den Vergütungsverträgen zwischen den Krankenkassen und stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen ”ein geeignetes Instrument zur Schlichtung von Konflikten der Vertragspartner in Bezug auf die Höhe der Vergütung für stationäre medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen geschaffen“ werden.
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