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Außerdem soll die Bundesregierung laut Antrag gemeinsam mit den Ländern auf einheitliche Qualitätsstandards hinwirken. Künftig sollten die Promovierenden an allen Universitäten eine eidesstattliche Erklärung unterzeichnen, mit der sie bestätigen ”die Arbeit selbstständig und lediglich unter Benutzung der angegebenen Quellen und Hilfsmittel abgefasst zu haben“. Zudem müsse die Bewertung von Doktorarbeiten objektiviert werden, etwa indem die wissenschaftliche Gemeinde als Ganzes stärker in die Verantwortung genommen werde.
Damit das hohe Ansehen von Promotionen an deutschen Hochschulen weiterhin erhalten bleibe, müsse die Bundesregierung ihrer Gesamtverantwortung für das deutsche Wissenschaftssystem gerecht werden, betonen die Abgeordneten.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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