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Bei der Katastrophenabwehr komme es in erster Linie auf das Vorhandensein leistungsfähiger und effizienter Katastrophenabwehrkapazitäten in den Mitgliedstaaten an, argumentieren die beiden Fraktionen in der Vorlage. Die ”Bereitstellung – wenn auch nur ergänzender – eigener Ressourcen auf EU-Ebene einschließlich der operativen Verfügungsgewalt der Kommission über diese Ressourcen würde die Mitgliedstaaten aus ihrer Eigenverantwortung entlassen, statt diese zu fördern“, und zudem gegen Artikel 196 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verstoßen. Danach dürfe sich die Unterstützung und Ergänzung durch die EU ”allein auf die Tätigkeit der Mitgliedstaaten beziehen“. Für eine parallele Zuständigkeit der Union gebe es keine Rechtsgrundlage.
Eine neue EU-Einsatzzentrale in Form eines unabhängigen und weisungsbefugten Europäischen Notfallabwehrzentrums lehnen die CDU/CSU- und die FDP-Fraktion in der Vorlage ”mangels Kompetenzgrundlage“ ab. Sie fordern die Bundesregierung unter anderem auf, bei allen Überlegungen und Maßnahmen zum Ausbau des europäischen Katastrophenschutzes ”auf die Beachtung des Substitutionsverbots und des Subsidiaritätsprinzips hinzuwirken“.
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