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Wie die Regierung weiter erläutert, können bei binationalen Ehen Probleme hinsichtlich des Vermögens der Ehegatten entstehen, da die gesetzlichen Güterstände laut Antrag in den verschiedenen Ländern unterschiedlich und im jeweils anderen Land in der Regel nicht bekannt sind. Diese Probleme seien auch praktisch bedeutsam, weil im Jahr 2009 bei circa 13 Prozent der Ehen in Deutschland mindestens ein Ehegatte eine ausländische Staatsangehörigkeit besaß. Probleme träten nicht nur bei Auflösung der Ehe auf, sondern auch während ihres Bestandes, zum Beispiel bei der Finanzierung von Immobilienkrediten.
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