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Dazu will die Bundesregierung unter anderem die Erste Verordnung über Allgemeine Genehmigungen nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen ändern. Dort soll es in Paragraf 1 künftig heißen: ”Für die Beförderung von Kriegswaffen durch das Bundesgebiet wird eine Allgemeine Genehmigung erteilt, soweit die Kriegswaffen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union aufgrund einer Verbringungsgenehmigung dieses Mitgliedstaates versandt werden und die Kriegswaffen zum endgültigen Verbleib in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union bestimmt sind.“ Außerdem regelt ein neuer Paragraf 1a, dass für die Beförderung von Kriegswaffen zum Zweck der Einfuhr in das Bundesgebiet eine Allgemeine Genehmigung erteilt wird, ”soweit die Kriegswaffen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union versandt werden und Empfänger der Kriegswaffen die Bundeswehr ist“.
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