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Auch solle sie jedem Gesetzentwurf eine ”legislative Fußspur“ beifügen, ”indem aus dem Vorblatt hervorgeht, ob und wenn ja welche externen Personen einen signifikanten Beitrag bei der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs geleistet haben“, heißt es in der Vorlage weiter. Ferner soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge unter anderem dafür Sorge tragen, dass externe Beschäftigte keine leitenden Funktionen sowie Funktionen in Leitungsbereichen des jeweiligen Ministeriums wahrnehmen oder ”Funktionen, die konkrete Geschäftsinteressen der entsendenden Stelle berühren“. Auch sollen diese Beschäftigten nach dem Willen der SPD-Fraktion nicht die federführende Formulierung von Gesetzentwürfen oder anderen Rechtsetzungsakten übernehmen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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