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Eine ”vertiefte Diskussion“ über die Mitteilung der Kommission in EU-Gremien hat laut Bundesregierung bislang nicht stattgefunden. Mit Blick auf den Vorschlag, EU-Parlamentarier in den Europol-Verwaltungsrat zu entsenden, verweist die Regierung darauf, dass der Europol-Ratsbeschluss bereits vielfältige Anhörungs-, Informations- und Entscheidungsrechte des EP vorsehe. Zugleich teilt die Bundesregierung ”die in der Mitteilung dargelegte Auffassung“ der Kommission, ”dass in geeigneter Weise zwischen legislativen und exekutiven Befugnissen zu trennen ist“.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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